Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von KEYNET E-Commerce Solutions, Agentur Christoph Batik (nachfolgend „KEYNET“), Bahnhofstraße 4, A-3300 Amstetten, Stand: 06.10.2010

1. Geltungsbereich

1.1. Der Geltungsbereich dieser AGB umfasst alle Geschäftsbeziehungen, das sind insbesondere Aufträge, Angebote, Rechtsgeschäfte und sonstige Leistungen zwischen KEYNET und dem Auftraggeber. Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.  Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

1.2. Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von KEYNET schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten KEYNET nur in dem in der Auftragsbestätigung und/oder Leistungsbeschreibung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das jeweilige Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird von KEYNET ausdrücklich schriftlich bestätigt.

2. Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen der Angebote bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung wird von KEYNET keine Gewähr und Haftung übernommen. Per Telefax, (fern-)mündliche, per Email etc. getroffene Vereinbarungen, Auftragsannahmen, Angebote, Auftragsänderungen, etc. werden für KEYNET nur dann und insoweit verbindlich, als sie von KEYNET ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Stillschweigen von KEYNET ist keine Zustimmung.

2.2. Grundlage für die Erstellung von individuellen Web-Applikationen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die KEYNET gegen Kostenberechnung aufgrund der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet. Für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung wird keine Gewähr und Haftung übernommen. Sollte sich nach Vertragsabschluss eine beträchtliche Überschreitung der Kosten als unvermeidlich erweisen, wird KEYNET den Auftraggeber hiervon unverzüglich informieren. Der Auftraggeber kann in diesem Fall unter angemessener Vergütung der von KEYNET geleisteten Arbeit vom Vertrag zurücktreten (§ 1170a Abs 2 ABGB). Dies gilt nicht bei (z.B. gesetzlich bedingten) Kostenerhöhungen oder Kostenerhöhungen aufgrund Auftragsänderungen oder eines Zusatzauftrages. Die Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche führen zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen.

3. Leistungsumfang

3.1. KEYNET bietet Dienstleistungen im Bereich Web-Entwicklung, Web-Usability und Online-Marketing (Programmierung von Web-Applikationen, Usability-Tests sowie Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenwerbung, E-Mail und Social-Media Marketing). Unter Web-Applikationen verstehen sich beispielsweise, Online-Shops und individuell erstellte Online-Anwendungen. KEYNET bietet zusätzlich Adaptierungs- und Wartungsarbeiten für derartige Web-Applikationen an. Der genaue Umfang der Dienstleistungen von KEYNET ist im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und/oder Leistungsbeschreibung festgelegt. Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach freier Wahl von KEYNET, jedoch hauptsächlich in den Geschäftsräumen von KEYNET.

3.2. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen durch bzw. im Auftrag von KEYNET erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.3. Bei Bestellung von (Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber schriftlich mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

3.4. Stellt KEYNET Client-Software zur Verfügung, so ist deren Funktionieren nur unter den vertraglich spezifizierten Rahmenbedingungen, insbesondere aber jedenfalls nur unter der Bedingung gleichbleibender Betriebsumgebung und Identität, die zum Vertragsabschluss vorlag, gewährleistet.

3.5. KEYNET hält sich das Recht frei, die eigenen Leistungen für verschiedene Auftraggeber der gleichen Branche anzubieten. KEYNET wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

4. Vergütung besonderer Leistungen

4.1. Folgende von KEYNET erbrachte Leistungen werden dem Auftraggeber – soweit nicht schriftlich abweichend vereinbart – gesondert in Rechnung gestellt:

4.2. Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.

4.3. Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften.

4.4. Die Beseitigung von durch den Auftraggeber oder Dritten verursachten Fehlern. Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Auftraggeber oder Anwender entstehen.

4.5. Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.

4.6. Notwendige Installation von zusätzlichen Technologien auf Servern, die von KEYNET oder Dritten (zB. durch Hosting-Provider) durchgeführt werden müssen.

5. Vergütung; Zahlungsbedingungen

5.1. Die vom Auftraggeber zu bezahlenden Vergütungen ergeben sich aus der jeweiligen schriftlichen Auftragsbestätigung oder Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich in € (Euro) ohne Umsatzsteuer ab Geschäftssitz von KEYNET und gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Rechnungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, jeweils ohne Abzüge sofort nach Erhalt fällig. KEYNET kann entsprechend den erbrachten Leistungen Teil- bzw. Abschlagsrechnungen legen, für welche  die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gelten. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem KEYNET über Sie verfügen kann.

5.2. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, ist KEYNET berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber KEYNET alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten zu tragen. Sollte der Verzug des Auftraggebers 14 Tage überschreiten, ist KEYNET berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. KEYNET ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zurückbehaltungs- oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte, geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, soweit solche kraft Gesetzes nicht zwingend eingeräumt werden.

5.3. Reisezeiten von Mitarbeitern von KEYNET gelten als Arbeitszeit und werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich sind die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand zu erstatten. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).

5.4. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Leistungserbringung bzw. Vertragserfüllung durch KEYNET. Bei Zahlungsverzug ist KEYNET berechtigt, alle laufenden Arbeiten einzustellen, Terminverlust in Kraft treten zu lassen, die Deaktivierung der Web-Applikation unverzüglich (manuell oder auch automatisch) einzuleiten, die Unterlassung jeglicher Nutzung von erbrachten Leistungen zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle mit den oben genannten Maßnahmen verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.

5.5. KEYNET behält sich sämtliche Eigentumsrechte bis zur vollständigen Bezahlung des Leistungsgegenstandes vor (Eigentumsvorbehalt). Bewilligungen, Rechte und Lizenzen werden erst durch ordnungsgemäße und vollständige Begleichung des vereinbarten Entgeltes durch den Auftraggeber rechtswirksam.

5.6. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen, nicht vollständiger Gesamtlieferung, Teillieferungen oder Mängelrügen – soweit gesetzlich zulässig – zurück zu halten.

6. Liefertermine

6.1. KEYNET ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Fertigstellung möglichst genau einzuhalten. Die vereinbarten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von KEYNET angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt.

6.2. Alle mit einer vom Auftraggeber verursachten Verzögerung verbunden Kosten (insbes. Steh- und Wartezeiten etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers. Im Verzugsfall ist der Auftraggeber verpflichtet, KEYNET eine angemessene Nachfrist von zumindest vier Wochen zu setzen. Die Nachfristsetzung muss schriftlich erfolgen. Alle weiteren Ansprüche wegen Verzugs, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit beruhen.

6.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist KEYNET berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

7. Haftung

7.1. KEYNET haftet ausschließlich für Schäden, die von ihr selbst vorsätzlich oder krass grob fahrlässig verursacht wurden.

7.2. Die Haftung für Schäden aufgrund von Bearbeitungen bzw. Änderungen an der Web-Applikation oder Teilen davon durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für erlaubte Änderungen wie Fehlerbeseitigungen oder Ergänzungen.

7.3. Die Haftung von KEYNET ist auf den Rechnungswert der Leistung oder Lieferung beschränkt, besteht aber höchstens in Höhe der im konkreten Schadensfall zur Verfügung stehenden Versicherungssumme.

7.4. KEYNET übernimmt keine Haftung für von ihr nicht betriebene, erstellte oder betreute Server oder oder Netz- und sonstige Telekommunikationsdienstleistungen bis zu einer im Auftrag definierten Schnittstelle, die den hier gegenständlichen Leistungen physisch oder logisch vorgelagert sind.

7.5. KEYNET haftet nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass Dritte, deren Daten KEYNET zur Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weiterleitung übernommen hat oder sonstige Personen, zu denen KEYNET in keinem Vertragsverhältnis steht, missbräuchlich handeln und dadurch entstandene Schäden verursacht haben.

7.6. Bei den Leistungen hinsichtlich Online-Marketing, vor allem bei der Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinen-Werbung, E-Mail- und Social Media Marketing (sowie auch performanceorientierter Online-Werbung), wird im Namen des Auftraggebers gehandelt und übernimmt KEYNET keinerlei Haftung für einen bestimmten Erfolg oder Misserfolg, insbesondere Rankings in Suchmaschinen, Traffic, Visits und Registrierungen. Der Auftraggeber erhält zudem keine Exklusivität für bestimmte Suchbegriffe.

7.7. KEYNET haftet nicht für Schäden, die aus einer Verletzung einer Verpflichtung des Auftraggebers oder eines Dritten iSd Punkt 12.3. hinsichtlich einer nicht vorgenommenen Datensicherung oder eines Backups herrühren.

8. Gefahrenübergang

8.1. Vertragsgemäß und individuell für den Auftraggeber erstellte Web-Applikationen oder andere von KEYNET erbrachte Dienstleistungen bedürfen einer Abnahme spätestens zwei Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Bei Adaptierungen und Wartungsarbeiten, die gesondert zu vereinbaren sind, verringert sich diese Frist auf eine Woche. Die Abnahme wird vom Auftraggeber per Post, Fax oder E-Mail bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von zwei bzw. einer Woche(n) ohne Abnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Leistung mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Applikation im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Applikation jedenfalls auch als abgenommen.

8.2. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Leistung auf den Auftraggeber über.

9. Gewährleistung

9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber.

9.2. Der Auftraggeber hat die Leistung von KEYNET innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel zu untersuchen und hat KEYNET diese innerhalb einer Frist von einer Woche ab Abnahme der Leistung schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat diesbezüglich alle bei ihm vorhandenen Daten und Unterlagen vorzulegen. Versteckte Mängel sind binnen einer Frist von einer Woche nach deren Entdeckung gegenüber KEYNET schriftlich (einlangend) bekannt zu geben.

9.3. Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge steht es KEYNET frei, dem Gewährleistungsanspruch durch Austausch oder Verbesserung nachzukommen. Für die Verbesserung bzw. den Austausch hat der Auftraggeber die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist KEYNET von der Gewährleistung bzw. Mängelbeseitigung befreit.

9.4. Der Auftraggeber hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe bzw. Abnahme vorhanden war. Die Anwendung der §§ 924, 933b Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) wird ausgeschlossen.

9.5. Sofern im Vertrag bzw. in diesen AGB nichts geregelt ist, gelten die gesetzlichen (Gewährleistungs-) Bestimmungen des ABGB.

9.6. Stellt sich heraus, dass ein vom Auftraggeber gemeldeter Mangel tatsächlich nicht besteht oder nicht auf dem Leistungsgegenstand beruht, ist KEYNET berechtigt, den entstandenen Aufwand für die Analyse des Mangels angemessen zu berechnen.

9.7. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn Bearbeitungen bzw. Änderungen an der Web-Applikation oder Teilen davon durch den Auftraggeber oder beauftragte Dritte durchgeführt werden. Dies gilt auch für Änderungen wie eigenmächtige Fehlerbeseitigungen oder Ergänzungen.

9.8. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Software und Websites nicht absolut fehlerfrei entwickelt werden können. Bei der Entwicklung ist daher eine fachliche Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und KEYNET unbedingt erforderlich (Punkt 12.), wozu beide Vertragspartner verpflichtet sind.

9.9. Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für die ursprüngliche Applikation lebt dadurch nicht wieder auf.

9.10. KEYNET gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen, Serververfügbarkeit oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

10. Urheberrecht und Nutzung

10.1. Alle Urheberrechte und sonstigen immateriellen Schutzrechte an den vereinbarten Leistungen (Web Applikationen, Programme, Dokumentationen etc.) stehen KEYNET bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht, die Web-Applikation bzw. vereinbarten Leistungen nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts zu eigenen Zwecken, und zwar nur für die im Angebot oder der Leistungsbeschreibung spezifizierte Nutzung für die vertraglich vereinbarte Dauer und gemäß anderer vertraglich vereinbarter Beschränkungen zu verwenden.

10.2. KEYNET ist für die Inhalte, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber versichert KEYNET, dass ihm die Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf die Markennamen der zu bewerbenden Produkte, durch die jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt wurden. Gleiches gilt für die Verwendung von Domain-Namen. KEYNET ist zudem nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, KEYNET von jeglicher Haftung gegenüber Dritten vollkommen schad- und klaglos zu stellen und KEYNET die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen.

11. Rücktrittsrecht

11.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von KEYNET ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

11.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von KEYNET liegen, entbindet KEYNET von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten KEYNET eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

11.3. Die gänzliche oder teilweise Stornierung durch den Auftraggeber ist nur bei Vorliegen von wichtigen Gründen und mit schriftlicher Zustimmung von KEYNET möglich. Ist KEYNET mit einem Storno einverstanden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den von KEYNET erbrachten Leistungen und bisher angefallenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu bezahlen.

11.4. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist KEYNET verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft nicht die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann KEYNET die (weitere) Ausführung des Auftrags ablehnen und vom Vertrag zurücktreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist KEYNET ebenfalls berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von KEYNET angefallenen Kosten und Spesen sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

11.5. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 12. innerhalb einer von KEYNET schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, so ist KEYNET berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten und ist der Auftraggeber in diesem Falle verpflichtet, neben den von KEYNET bisher erbrachten Leistungen und bisher angefallenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu bezahlen.

12. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

12.1. Die Erstellung des Leistungsgegenstands erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber in ausreichendem Ausmaß zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel.

12.2. Stellt der Auftraggeber zu Testzwecken ein IT-System oder Teile davon zur Verfügung, auf welchen im Echtbetrieb gearbeitet wird, bzw. werden durch den Test Daten beeinflusst, die für den Geschäftsbetrieb unmittelbar notwendig sind, so liegt die Verantwortung für die Sicherung der Daten beim Auftraggeber.

12.3. Bei Einsatz des Leistungsgegenstands im regulären Geschäftsbetrieb übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Sicherung der damit erstellten, verarbeiteten und gespeicherten Daten (Punkt 7.7.).

12.4. In der Leistungsbeschreibung oder der Dokumentation des Leistungsgegenstands ist bei Bedarf die für einen ordnungsgemäßen und fehlerfreien Betrieb vorausgesetzte Hard- und Softwareumgebung (z.B. Betriebssystem, Arbeitsspeicher, Festplattenspeicher etc.) verbindlich festgehalten. Es ist Aufgabe des Auftraggebers, für eine geeignete Hard- und Softwareumgebung zu sorgen und sicherzustellen, dass diese frei von Malware ist. Fehlt es hieran und kann die gelieferte Web-Applikation deshalb nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden, trägt allein der Auftraggeber hierfür die Verantwortung.

12.5. Zu Zwecken der Werbung, des Marketings und der Public Relations ist KEYNET berechtigt, den Auftraggeber namentlich in sämtlichen Medien (Internet, Print, etc.) sowie auf der eigenen Website als Vertragspartner und/oder Kunden und/oder als sog. Referenz anzuführen.

12.6. Der Auftraggeber hat KEYNET bei der Mängelbehebung iSd Punkt 9. entsprechend zu unterstützen, insbesondere KEYNET die für die Mängelbehebung erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren.

13. Datenschutz

13.1. Der Auftraggeber  ist verpflichtet, die Bestimmungen des jeweils geltenden Datenschutzgesetzes (DSG 2000 idgF) einzuhalten.

13.2. Der Auftraggeber ist weiters zur Wahrung sämtlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (z.B. Geschäftsunterlagen, Abwicklungspraktiken) der KEYNET, welche Ihm auf Grund der Leistungserbringung von KEYNET bekannt werden, verpflichtet und überbindet diese Verpflichtung  auch auf seine Mitarbeiter.

14. Loyalität

14.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Loyalität gegenüber KEYNET. Der Auftraggeber wird  jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, gegenüber KEYNET während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Auftraggeber ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des betreffenden Mitarbeiters zu zahlen.

15. Vergabe von Subaufträgen

15.1. KEYNET ist auf eigenes Risiko berechtigt, andere Unternehmen oder freie Mitarbeiter mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen (Erfüllungsgehilfe gem § 1313a ABGB). Ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem von KEYNET beauftragten Subauftragnehmer kommt dadurch nicht zustande, es sei denn, der Auftraggeber hätte KEYNET angewiesen, den weiteren Auftragnehmer in seinem (des Auftraggebers) Namen zu beauftragen. In letzterem Fall haftet KEYNET nur für Auswahlverschulden gemäß § 1315 ABGB, es sei denn, den Auftraggeber hätte ihn zur Wahl eines bestimmten Auftragnehmers angewiesen.

16. Schlussbestimmungen, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

16.1. Für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen zwischen KEYNET und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

16.2. Als Gerichtstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Rechtsverhältnis zwischen KEYNET und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von KEYNET örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.

16.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

17. Sonderbestimmungen für Verbrauchergeschäfte

17.1. Liegt ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) vor und stehen zwingende Bestimmungen des KSchG der Wirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB entgegen, so treten an Stelle der AGB die diesbezüglichen zwingenden Normen des KSchG. Alle übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben jedoch vollinhaltlich aufrecht.

17.2. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

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