Allgemeine Geschäftsbedingungen


AGB für KEYNET Internet Marketing, Agentur Christoph Batik
Gültig seit Oktober 2005

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Vertragsgegenstand
KEYNET Internet Marketing, Agentur Christoph Batik, im folgenden KEYNET genannt, bietet Dienstleistungen im Bereich Online Marketing und Website-Entwicklung/-Gestaltung.

Für alle Vertragsverhältnisse zwischen KEYNET und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von KEYNET schriftlich bestätigt werden.


Vertragsabschluß
Angebote sind unverbindlich. Auftragsbestätigungen und Bestellungen des Auftraggebers bedürfen der Schriftform (per Post oder Fax). Zu ihrer Wirksamkeit ist die schriftliche oder elektronische Bestätigung von KEYNET erforderlich.

Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn KEYNET ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

KEYNET kann und wird keine Garantieerklärung bezüglich der zu erreichenden Besucherzahlen abgeben.


Leistungsdurchführung
Bei den angebotenen Leistungen, insbesondere bei „Suchmaschinenoptimierung“ und „Suchmaschinen-Werbung“, wird im Namen des Kunden gehandelt.

KEYNET hält sich das Recht frei, die eigenen Leistungen für verschiedene Auftraggeber der gleichen Branche anzubieten. KEYNET wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers geben.

Der Auftraggeber erhält keine Exklusivität für bestimmte Such-Begriffe.


Abrechnung
KEYNET stellt dem Kunden für die Anzahl der Besucher, die über die Eingabe eines einschlägigen Suchwortes und das Klicken auf den entsprechenden „Link“ in der Ergebnisliste auf die Seiten des Auftraggebers gelangen, einen bestimmten Betrag in Rechnung. Als Besucher gelten auch solche, die über Suchworte auf die Kunden-Website kommen, die sich auf Zusatzangebote oder Inhalte des Kunden beziehen, die nicht unmittelbar mit den Produkten des Kunden zu tun, aber Bezug zu diesen haben.

Als Grundlage der monatlichen Abrechnung wird die Zugriffstatistik des Auftraggebers herangezogen. Es gelten immer die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise.


Gewährleistung, Garantie

KEYNET gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

KEYNET ist für die Inhalte, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, nicht verantwortlich. Der Auftraggeber versichert KEYNET, dass ihm die Nutzungsrechte, insbesondere in Bezug auf die Markennamen der zu bewerbenden Produkte, durch die jeweiligen Rechteinhaber eingeräumt wurden. Gleiches gilt für die Verwendung von Domain-Namen.

KEYNET ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte auf mögliche Schutzrechtsverletzungen und Wettbewerbsverstöße zu untersuchen. Der Auftraggeber stellt KEYNET von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei und verpflichtet sich, KEYNET die Schäden zu ersetzen, die ihr durch die Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen einer möglichen Rechtsverletzung entstehen. 

Die Haftung für mögliche Rechtsverletzungen erstreckt sich bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich auf Verletzungen der vertragswesentlichen Pflichten. In Fällen der vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Haftung ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen.

Ist KEYNET in Leistungsverzug geraten, hat der Auftraggeber KEYNET eine den Umständen angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung zu setzen.


Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Erhält der Auftraggeber von KEYNET Informationen und Anweisungen, die zur Vertragsdurchführung nötigt sind, so verpflichtet sich der Auftraggeber diese fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Bevor KEYNET nicht die notwendigen Informationen vom Auftraggeber, erhalten hat, kann KEYNET mit der Vertragsdurchführung nicht beginnen.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist KEYNET von der Leistungspflicht befreit. Führt KEYNET dennoch seine Leistungen durch, werden die im Angebot genannten Preise in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber hat KEYNET einen FTP-Zugang zum Webserver zur Verfügung zu stellen.


Preise, Zahlungen, Fälligkeit
Alle Preise sind Nettopreise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. Rechnungen sind jeweils ohne Abzüge sofort nach Erhalt fällig.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich, wenn nichts anderes vereinbart, mit der Erbringung der Leistung oder Teilleistung (monatlich).

Für Leistungen, die KEYNET nicht am derzeitigen Geschäftssitz (Amstetten) erbringen kann, werden gesondert Fahrtkosten, Spesen und gegebenenfalls Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. PKW-Fahrten werden mit 0,38 € pro Kilometer, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Hotelkosten nach Aufwand, Verpflegung nach den jeweils gültigen steuerlichen Höchstsätzen berechnet.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

KEYNET kann ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Der Mindestzinssatz beträgt unabhängig davon 7 %.


Vertragslaufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird, wenn im nichts anderes vereinbart, auf eine Dauer von mindestens 6 Monaten abgeschlossen. Der Vertrag kann jederzeit von KEYNET aufgrund folgender Gründe beendet werden:
  • Der Auftraggeber stellt seine Zahlungen ein; ein Insolvenz- oder ein gerichtliches Vergleichsverfahren wurde eröffnet oder wurde mangels Masse abgelehnt; ein außergerichtliches Vergleichsverfahren findet statt.

  • Der Vertragspartner hält die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht ein oder verstößt gegen wesentliche Vertragspflichten.
Nach Vertragsende hat KEYNET das Recht, die Weiterleitung von Besuchern aus den von KEYNET generierten Suchmaschineneinträgen zu unterbrechen. Weiters darf KEYNET eingegangene Linkpartnerschaften mit anderen Webmastern, die zur Erhöhung des Rankings beitragen, nach Vertragsende jederzeit beenden.


Verantwortlichkeit, Freistellung
KEYNET prüft nicht, ob die angemeldeten Inhalte oder die Seiten des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Der Auftraggeber ist für die Zulässigkeit und Freiheit von Rechten Dritter der von ihm angemeldeten Begriffe und Inhalte seiner Seiten allein verantwortlich, insbesondere in urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und straf-rechtlicher Hinsicht.

KEYNET behält sich vor, solche Begriffe oder Aufträge abzulehnen und nicht für die Optimierung zu verwenden, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Geschäftsprinzipien verstoßen. KEYNET führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der Begriffe oder der auf den Seiten des Auftraggebers enthaltenen Inhalte durch. 

Der Auftraggeber stellt KEYNET hiermit von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber Begriffe oder Inhalte verwendet, die unzulässig oder mit Rechten Dritter belastet sind, frei.

KEYNET ist berechtigt, die im Namen seiner Kunden erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen ab-zugeben, wenn KEYNET von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand ist Amstetten bzw. St. Pölten (Landesgericht). Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


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